Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

I. Allgemeine Bedingungen

Präambel

Die DAAP GmbH (nachfolgend „DAAP“) betreibt unter der Domain www.daap.eu ein Online Portal (nachfolgend „B2B-Portal“), welches sich ausschließlich an Unternehmer richtet und über welches Verkäufer (Hersteller, Händler, Lieferanten, etc.- nachfolgend „Verkäufer“ oder „Lieferant“) von Produkten (Paletten, Baustoffe und verwandten Produkte – nachfolgend „Produkte“) und Kaufinteressenten (nachfolgend „Käufer“) Produkte kaufen und verkaufen können. Soweit sich die nachstehenden Bestimmungen sowohl auf Verkäufer, als auch auf Käufer des B2B-Portals in gleicher Weise beziehen, werden diese als „Nutzer“ bezeichnet.

§ 1 Geltungsbereich

Das B2B-Portal richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG. Verbrauchern ist die die Nutzung des B2B-Portals nicht gestattet.

§ 2 Vertragsbedingungen, Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

  1. Es gelten ausschließlich die AGB von DAAP. Mit der Registrierung auf dem B2B-Portal unterwirft sich der Kunde ausdrücklich den Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von DAAP in der jeweils geltenden Fassung. Die Geltung eigener Vertragsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von DAAP können jederzeit über die Website www.daap.eu abgerufen, gespeichert oder ausgedruckt werden.
  • DAAP ist berechtigt, jederzeit Änderungen dieser AGB vorzunehmen. Änderungen werden dem Nutzer spätestens 1 Monat vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich bekanntgegeben. Widerspricht der Nutzer nicht schriftlich bis zum Wirksamwerden der Änderungen, gilt die Zustimmung des Nutzers zur Änderung als erteilt. Auf diese Genehmigungswirkung wird DAAP den Nutzer bei Bekanntgabe der beabsichtigten Änderungen besonders hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs des Nutzers zu den Änderungen, ist DAAP berechtigt, die Nutzungsvereinbarung des Portals mit dem Nutzer mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

§ 3 Funktionen des B2B-Portals, Preis und Liefertermin, Vertragsabwicklung

  1. Das B2B-Portal stellt eine online Handelsplattform dar, über die Produkte (Paletten, Baustoffe und verwandten Produkte) zum Kauf- und Verkauf angeboten und gesucht werden können.
  • Das B2B-Portal ermöglicht Verkäufern, ihre Produkte zum Kauf anzubieten und Käufern, diese zu kaufen. Zu diesem Zweck können Verkäufer, die über das B2B-Portal Produkte verkaufen wollen, Angebote einstellen oder nach passenden Nachfragen suchen. Nutzer, die über das B2B-Portal Produkte erwerben wollen („Käufer“), können Nachfragen einstellen oder auf dem B2B-Portal nach passenden Angeboten suchen.
  • Die Kontaktaufnahme zwischen Verkäufern und Käufern erfolgt anonymisiert über das B2B-Portal. Preis und Liefertermin werden zwischen Lieferant und Käufer (anonymisiert) über das B2B-Portal vereinbart.
  • Die Abwicklung erfolgt über DAAP.
  • Im Falle einer Einigung über Preis und Liefertermin zwischen Käufer und Verkäufer stellt DAAP einen Lieferschein für den Lieferanten (Verkäufer) aus.
  • Der Lieferant (Verkäufer) liefert – sofern nicht mit DAAP anders vereinbart – direkt an den Käufer.
  • Der Käufer ist – bei sonstigem Verlust seiner Schadenersatz- und/oder Gewährleistungsrechte – verpflichtet, die gelieferten Produkte unverzüglich zu untersuchen und allfällige Mängel sofort zu rügen. Die Mängel sind unverzüglich DAAP bekanntzugeben und auf dem Lieferschein des Lieferanten zu vermerken. Verantwortlich für die bestellungsgemäße und ordnungsgemäße Lieferung ist – neben DAAP – der Lieferant (als Erfüllungsgehilfe der DAAP).
  • Der Käufer hat die ordnungsgemäße Lieferung (durch firmenmäßige Unterfertigung) auf dem Lieferschein zu bestätigen. Allfällige Mängel sind zwingend auf dem Lieferschein zu vermerken. Der unterfertigte Lieferschein ist Grundlage für die nachfolgende Verrechnung. 
  • Der Lieferant fakturiert nach erfolgter Lieferung und unter Vorlage des gemäß Punkt 8. bestätigten Lieferscheins den über das B2B-Portal vereinbarten Preis an DAAP.
  1. DAAP fakturiert nach Lieferung und Vorlage des bestätigten Lieferscheins (Punkt 9.) den über das B2B-Portal vereinbarten Kaufpreis an den Käufer.
  1. Für die Verrechnung gelten ausschließlich die Zahlungsbedingen von DAAP.
  1. Für alle Transaktionen über das B2B-Portal ist DAAP der zentrale Vertragspartner aller Nutzer. Dies bedeutet, dass DAAP zunächst mit dem Verkäufer der Produkte einen Kaufvertrag abschließt und einen Lieferschein ausstellt und in einem weiteren Schritt mit dem Käufer einen Kaufvertrag abschließt. Die Abrechnung des Veräußerungsgeschäfts erfolgt allein durch DAAP, Zahlungen sind ausschließlich an DAAP zu leisten.
  1. DAAP ist berechtigt, den Nutzern über das B2B-Portal Benachrichtigungen zu Angeboten unter der registrierten E-Mail-Adresse des Nutzers zu übermitteln.

§ 4 Maßgebliche Vertragsverhältnisse

  1. Für die Nutzung des B2B-Portals gelten die in diesen AGB geregelten allgemeinen Nutzungsbedingungen, die zwischen dem Nutzer und DAAP im Rahmen der Registrierung vereinbart werden („Nutzungsvertrag“).
  • Darüber hinaus schließt der Nutzer die im Rahmen der Transaktion erforderlichen Kaufverträge mit DAAP nach Maßgabe der Bedingungen der gegenständlichen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung ab. Die Kaufverträge werden durch Bestätigung der jeweiligen Transaktion gegenüber DAAP geschlossen.

§ 5 B2B-Portalnutzung

  1. Die Nutzung des B2B-Portal setzt die erfolgreiche Registrierung als Nutzer voraus.
  • DAAP übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit und Erreichbarkeit der DAAP-Dienste. DAAP ist berechtigt, den Funktionsumfang des B2B-Portals jederzeit ohne vorherige Mitteilung zu erweitern, technisch anzupassen, einzuschränken oder zu verändern.
  • Der Nutzer kann in das B2B-Portal Angebote und Nachfragen einstellen. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass durch die eingestellten Inhalte keine Rechte Dritter, insbesondere keine Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte, verletzt werden.
  • DAAP übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit der von Nutzern in das Portal eingestellten Inhalte. Dies gilt insbesondere für die in das B2B-Portal eingestellten Angebote und Nachfragen.
  • Durch Registrierung auf dem B2B-Portal und Abschluss des Nutzungsvertrags wird kein Anspruch gegenüber DAAP auf Abschluss eines Kaufvertrags über den Verkauf oder Bezug von Produkte begründet.
  • Die B2B-Portalnutzung ist nur für die ausdrücklich angegebenen Zwecke (Angebote und Nachfragen für den Kauf und Verkauf von Produkten) zulässig. Ausdrücklich unzulässig ist die Nutzung für unerwünschte Nachrichten (wie z.B. Spam, Massen-Anfragen, allgemeine Werbung oder Hinweise auf Umgehung des B2B-Portals mittels Senden von Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder Ähnlichem).
  • DAAP behält es sich vor, potentielle Nutzer oder Mittbewerber von der Portalnutzung auszuschließen, insbesondere wenn diese ein ähnliches Plattformkonzept verfolgen oder in Zukunft verfolgen möchten.

§ 6 Zugangsdaten

  1. Der Nutzer gibt sich im Rahmen der Registrierung zum Zwecke der Nutzung des B2B-Portals Zugangsdaten, die aus seiner E-Mail-Adresse und einem Passwort bestehen. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangskennung und sein Passwort geheim zu halten und weder entgeltlich noch unentgeltlich an Dritte weiterzugeben.
  • Dem Nutzer ist es nicht gestattet, unbefugten Dritten Zugang zu gewähren, zur Verfügung gestellten Daten im Internet oder anderswo entgeltlich oder unentgeltlich zu verbreiten oder anzubieten.
  • Der Nutzer ist verpflichtet, DAAP über den Verlust oder die unbefugte Nutzung des Passworts oder seines Zugangs durch Dritte unverzüglich zu unterrichten und jeden Missbrauch seiner Kundendaten sofort zu unterbinden.
  • Im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtungen ist der Nutzer verpflichtet, DAAP jeden Schaden zu ersetzen, der dieser durch eine Weitergabe oder einen Missbrauch von Kundendaten oder eine unzulässige Verbreitung der zur Verfügung gestellten Daten entstanden ist.
  • DAAP ist berechtigt, Zugangsdaten zu sperren, falls ein Verdacht einer unbefugten Nutzung oder eines solchen Missbrauchs der Daten vorliegt. Ebenfalls ist DAAP berechtigt, Nutzer von der Nutzung des B2B-Portals auszuschließen, falls vom Nutzer falsche Angaben gemacht worden sind (insbesondere hinsichtlich steuerlichen Aspekten oder Zertifizierungen).

§ 7 Entgelte, Rechnungsstellung

  1. Die Nutzung des B2B-Portals ist in der Basisversion kostenlos, sofern nicht eine kostenpflichtige Abo- oder Premiumvariante abgeschlossen wurde.
  • DAAP schlägt auf Angebote der Nutzer einen Aufschlag für die Abwicklung der Transaktionen auf. Dieser Aufschlag ist bereits im – über das B2B-Portal verhandelten – Preis enthalten.
  • Alle Preise / Entgelte, die im Rahmen der Nutzung des B2B-Portals genannt werden, sind – sofern nicht ausdrücklich anders angeführt – Nettopreise (exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer).
  • DAAP stellt die Rechnungen an den Käufer unmittelbar nach erfolgter Lieferung und Vorlage des bestätigten Lieferscheins aus. Die Rechnungsstellung erfolgt in Euro. Der Versand der Rechnungen auf elektronischem Wege ist zulässig. 
  • Die Bezahlung des Verkäufers/Lieferanten seitens DAAP erfolgt entsprechend dem mit DAAP vereinbarten Zahlungsziel.
  • Bei verschuldetem Zahlungsverzug gelangen die gesetzlichen Verzugszinsen gem. § 456 UGB (derzeit 9,2 % über dem Basiszinssatz) zur Verrechnung. Bei verschuldetem Zahlungsverzug ist der Kunde weiters verpflichtet, Mahn- und Inkassospesen, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und erforderlich waren und in einem angemessenen Verhältnis zur Kaufpreisforderung stehen, zu bezahlen.

§ 8 Sonstige Pflichten des Nutzers

  1. Der Nutzer ist verpflichtet, im Rahmen der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu seiner Person und dem Unternehmen zu machen und seine Daten stets aktuell zu halten. Dies gilt insbesondere auch für die steuerrechtlichen Daten des Nutzers.
  • Der Nutzer ist verpflichtet, im Rahmen der Nutzung des B2B-Portals wahrheitsgemäße und vollständige Angaben im Zusammenhang mit einer Transaktion zu machen (Menge, Qualität, Preis, Liefertermine, etc.).
  • Rechtswirksame Erklärungen seitens DAAP können an die vom Nutzer bekanntgegebene E-Mailadresse erfolgen. Der Nutzer ist verpflichtet, unter der registrierten E-Mailadresse seine Nachrichten regelmäßig und zeitnah abzurufen.
  • Der Nutzer verpflichtet sich, das B2B-Portal nur im Einklang mit allen anwendbaren Gesetzen zu nutzen sowie zur Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzrechts, des Urheberrechts, der gewerblichen Schutzrechte, des Telekommunikationsgesetzes, des Mediengesetzes und der strafrechtlichen Bestimmungen.

§ 9 Sanktionen

  1. Kommt der Nutzer seinen Pflichten nach diesen AGB nicht nach, ist DAAP berechtigt, die Nutzung des B2B-Portals für den Nutzer vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.
  • Bei Inaktivität von mehr als 6 Monaten (z.B. keine Angebotserstellung, keine Anfrageerstellung) ist DAAP berechtigt, den Nutzer von der Plattform dauerhaft zu entfernen (eine Neuregistrierung ist dadurch nicht ausgeschlossen).
  • Der Nutzer hält DAAP hinsichtlich aller Ansprüchen Dritter schad- und klagslos, die darauf beruhen, dass der Nutzer schuldhaft Pflichten aus diesen AGB verletzt hat. Diese Verpflichtung zur Schad- und Klagsloshaltung umfasst auch die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung.
  • Der Nutzer stellt DAAP insbesondere von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf schuldhaften Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit vom Nutzer in das B2B-Portal eingestellten Inhalten beruhen. Die Freistellungspflicht umfasst auch die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung.

§ 10 Haftung und Gewährleistung

  1. DAAP haftet für Schadenersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Personenschäden. Eine Haftung von DAAP für mittelbare Schäden oder Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen.
  • Eine allfällige Haftung von DAAP ist auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  • DAAP haftet nicht für Schäden, die sich Nutzer des B2B-Portals untereinander zufügen, sei es durch Verlust oder Übertragungsfehler von Daten oder in sonstiger Weise. DAAP haftet nicht für schädliche Software oder Programmcodes (Viren, Trojaner, Würmer etc.), die durch Nutzer auf das B2B-Portal überspielt oder übertragen werden.
  • Der Käufer hat die Ware nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen und festgestellte Mängel unverzüglich nach Ablieferung und Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels an den Lieferanten und an DAAP bekanntzugeben.
  • Verantwortlich für die ordnungsgemäße Lieferung ist der Verkäufer. Der Verkäufer hält DAAP für Ansprüche aus Gewährleistung und Schadenersatz aus einer mangelhaften Lieferung schad- und klagslos.
  • Für gebrauchte Produkte gilt der Gewährleistungsausschluss gem. Punkt II.B. § 5.

§ 11 Aufrechnungsverbot

Der Nutzer ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von DAAP aufzurechnen. Dies gilt jedoch nicht für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit den Forderungen von DAAP stehen und gerichtlich festgestellt oder von DAAP anerkannt sind.

§ 12 Datenschutz

DAAP verwendet alle personenbezogenen Daten der Nutzer, die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen zwischen DAAP und dem Nutzer erforderlich sind, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie dem Österreichischen Datenschutzgesetz (DSG).

§ 13 Mitteilungspflichten

Der Kunde hat DAAP Änderungen seiner Liefer-/Rechnungs-/Kontaktadresse sowie seiner personenbezogenen Daten, die er im Zuge seiner Registrierung angegeben hat, unverzüglich bekanntzugeben. Unterlässt der Kunde diese Mitteilung, so gelten ihm Erklärungen auch dann als zugestellt, wenn sie an seine zuletzt bzw. im Zuge der Registrierung bekanntgegebene Adresse abgesandt wurden.

§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand,

  1. Auf die Rechtsverhältnisse zwischen DAAP und dem Nutzer findet ausschließlich Österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen sowie des UN-Kaufrechtes Anwendung.
  • Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist das zuständige Gericht am Sitz von DAAP.
  • Erfüllungsort ist sowohl für die Leistungen von DAAP als auch für die Gegenleistung des Nutzers der Sitz bzw. die Geschäftsanschrift von DAAP.

§ 15 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

II. Sonderbedingungen für Nutzer

A. Sonderbedingungen für Verkäufer

§ 1 Definition Verkäufer

  1. Verkäufer ist ein Nutzer, welcher Produkte auf dem B2B-Portal zum Kauf anbietet.
  • Der Verkäufer sichert zu, dass er Unternehmer iSd. § 1 KSchG ist. Der Verkäufer sichert weiters zu, dass er entweder Eigentümer oder zur Verfügung über die der angebotenen Produkte bevollmächtigt oder sonst berechtigt ist. Die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen richten sich ausschließlich an Unternehmen iSd. § 1 KSchG.
  • Für Produzenten von Produkten gelten weitere Sonderbedingungen.
  • Ein Anspruch des Verkäufers gegen DAAP auf Abschluss eines Kaufvertrages über die von ihm auf dem B2B-Portal angebotenen Produkte besteht nicht.

§ 2 Rücktrittsrecht, Storno

Eine einseitige Stornierung eines Angebots durch den Verkäufer ist nur zulässig, solange dieses noch nicht von einem Käufer angenommen wurde.

§ 3 Pflichten des Verkäufers

  1. Der Verkäufer ist bei Angebotserstellung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben hinsichtlich Art, Anzahl oder Beschaffenheit der Produkte und Lieferzeiten zu machen und allenfalls erforderliche Dokumente (z.B. Bescheinigungen, Zertifikate, etc.) an DAAP unverzüglich zu übermitteln. Bei einem Verstoß gegen diese Pflichten ist DAAP berechtigt, den Verkäufer bis zur Erfüllung seiner Pflichten von der Nutzung des B2B-Portals auszuschließen.
  • Im Falle eines irrtümlich fehlerhaften Angebotes (z.B. Preisfehler, unrichtige Lieferzeiten oder Liefermengen, etc.), ist er verpflichtet, DAAP unverzüglich auf diesen Fehler hinzuweisen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach und nimmt der Käufer dieses Angebot an, kommt durch Annahme des fehlerhaften Angebots durch einen Käufer ein wirksamer Kaufvertrag unter Zugrundelegung des (fehlerhaften) Angebotspreis, zustande.
  • Die Lieferung und der Transport obliegt dem Verkäufer, sofern zwischen den Nutzern nichts anderes vereinbart worden ist.
  • Der Verkäufer ist verpflichtet, die Produkte vor Verladung zu untersuchen. Wenn sich im Rahmen der Untersuchung ein Mangel (insb. in Bezug auf Art, Qualität, Anzahl, Verladung oder Beschaffenheit der Produkte) zeigt, ist DAAP unverzüglich Anzeige zu machen. DAAP wird sich nach Anzeige des Mangels mit dem Käufer der Produkte zum Zwecke der Konditionenanpassung oder Ablehnung in Verbindung setzen.
  • Der Verkäufer ist für die ordnungsgemäße Lieferung verantwortlich und hält DAAP für Ansprüche des Käufers aus Gewährleistung und Schadenersatz aus einer mangelhaften Lieferung schad- und klagslos. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist der Verkäufer im Rahmen der ihn treffenden Gewährleistungspflicht zum Austausch, zur Verbesserung bzw. Nachlieferung des Fehlenden an den Käufer verpflichtet.
  • Stellt der Verkäufer der Produkte DAAP eine Rechnung aus, so hat der Verkäufer Sorge zu tragen, dass das Zahlungsziel identisch mit dem ausgehandelten Zahlungsziel gegenüber dem Käufer ist. Es gelten ausschließlich die Zahlungsbedingungen von DAAP. Die Bezahlung des Verkäufers/Lieferanten seitens DAAP erfolgt entsprechend dem mit DAAP vereinbarten Zahlungsziel.
  • Ist der Verkäufer gleichzeitig Produzent der Produkte, hat sich dieser zur Einhaltung sämtlicher ihn als Produzent treffender gesetzlicher und behördlicher Bedingungen (u.a. der EUDR – Verordnung „Entwaldungsfreie Lieferketten“) und gegebenenfalls zur Bekanntgabe der erforderlichen Informationen und Erklärungen in diesem Zusammenhang (bspw. Herkunft des Holzes) zu verpflichten.
  • Produzenten von zertifizierten Produkten dürfen nur zertifizierte Produkte anbieten und haben die Zertifikate auf Aufforderung nachzuweisen.

§ 4 Kaufpreis

  1. Abrechnungsgrundlage zwischen dem Verkäufer und DAAP ist der vom Käufer unterschriebene (bestätigte) Lieferschein.
  • Der Kaufpreis ist der zwischen Verkäufer und Käufer über das B2B-Portal verhandelte Preis, also jener Preis, der vom Verkäufer zuletzt angeboten und vom Käufer angenommen wurde.
  • Zahlung seitens DAAP an den Verkäufer erfolgt erst, nachdem der vom Käufer unterschriebene (bestätigte) Lieferschein an DAAP übermittelt wurde, entsprechend dem mit DAAP vereinbarten Zahlungsziel.
  • Im Verhältnis zu DAAP gelten ausschließlich die Zahlungsbedingungen von DAAP.
  • Zahlungen seitens DAAP an die Verkäufer erfolgen – sofern nicht anders ausdrücklich vereinbart – ausschließlich mittels Überweisung auf das vom Verkäufer angegebene Bankkonto.

§ 5 Sonstiges

DAAP ist berechtigt, Verkäufer von der Nutzung der Plattform auszuschließen, insbesondere, wenn diese im selben Geschäftszweig wie DAAP tätig sind.

B. Sonderbedingungen für Käufer

§ 1 Definition Käufer

  1. Käufer ist ein Nutzer, welcher Produkte über das B2B-Portal bezieht.
  • Der Käufer sichert zu, dass er Unternehmer iSd. § 1 KSchG ist. Die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen richten sich ausschließlich an Unternehmen iSd. § 1 KSchG.
  • Ein Anspruch des Käufers gegenüber DAAP auf Abschluss eines Kaufvertrages über Produkte wird durch die alleinige Einstellung einer Produkt-Anfrage nicht begründet.

§ 2 Rücktrittsrecht, Storno

Eine einseitige Stornierung eines Kaufangebots durch den Käufer ist nur zulässig, solange dieses noch nicht von einem Verkäufer angenommen wurde.

§ 3 Pflichten des Käufers

  1. Der Käufer verpflichtet sich, ausschließlich richtige und ernsthafte Angaben in seiner Anfrage zu machen.
  • Der Käufer verpflichtet sich, die Auftragsbestätigung von DAAP unverzüglich auf Fehler hin zu überprüfen, insbesondere hinsichtlich Art, Qualität und Anzahl der angegebenen Produkte. Widerspricht der Käufer der Auftragsbestätigung von DAAP nicht, so kann sich der Käufer nach erfolgter Lieferung der Produkte nicht auf falsch gelieferte Produkte berufen, sofern diese der Auftragsbestätigung entsprechen.
  • Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Produkte unverzüglich zu untersuchen und allfällige Mängel sofort zu rügen. Die Mängel sind unverzüglich DAAP bekanntzugeben und auf dem Lieferschein des Lieferanten zu vermerken. Verantwortlich für die bestellungsgemäße und ordnungsgemäße Lieferung ist – neben DAAP – der Lieferant (als Erfüllungsgehilfe der DAAP).
  • Wenn sich im Rahmen der Untersuchung ein Mangel (insb. in Bezug auf Art, Qualität, Anzahl, Verladung oder Beschaffenheit der Produkte) zeigt, ist DAAP unverzüglich Anzeige zum Zwecke der Konditionenanpassung oder Ablehnung zu machen. DAAP wird sich nach Anzeige des Mangels mit dem Verkäufer der Produkte in Verbindung setzen. Kein Mangel bei einem Paletten-Geschäft liegt vor, wenn die Stückzahl geringfügig von der Auftragsbestätigung abweicht. Eine abweichende Stückzahl, Minder- als auch Mehrmenge, ist bei Paletten-Geschäften handelsüblich.
  • Der Käufer verpflichtet sich, den in der Rechnung ausgewiesenen Kaufpreis an DAAP gemäß den Zahlungsbedingungen von DAAP zu bezahlen.
  • Die Ware wird bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unter Eigentumsvorbehalt verkauft.

§ 4 Kaufpreis

  1. Der Käufer bezahlt an DAAP den in der Rechnung ausgewiesenen Kaufpreis.
  • Der Kaufpreis ergibt sich aus dem über das B2B-Portal verhandelten Preis (inkl. Aufschlag von DAAP für die Abwicklung der Transaktion) und ist auf das Bankkonto von DAAP zu überweisen.
  • Die Fälligkeit des Kaufpreises richtet sich nach den in der Rechnung angeführten Zahlungsbedingungen von DAAP.
  • Die Ware wird bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unter Eigentumsvorbehalt verkauft.

§ 5 Gewährleistungsausschluss für gebrauchte Produkte

  1. Gewährleistungsrechte für gebrauchte Produkte werden ausgeschlossen. Der Gewährleistungsausschluss gilt nicht, wenn DAAP einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine bestimmte Beschaffenheit garantiert hat.
  • In Bezug auf allfällige Schadenersatzansprüche aus Sachmängelhaftung gilt die Haftungsbeschränkung gem. Punkt I. § 10 der Allgemeinen Nutzungsbedingungen.

§ 6 Sonstiges

  1. DAAP ist berechtigt, mit Käufern individuelle Verträge abzuschließen.
  • DAAP ist berechtigt, Käufer von der Nutzung der Plattform auszuschließen insbesondere, wenn diese im selben Geschäftszweig wie DAAP tätig sind.

Informationspflichten gemäß § 5 E-Commerce-Gesetz (ECG) und § 14 UGB:

Anbieter und Vertragspartner ist:

DAAP GmbH
Sofie-Lazarsfeld-Straße 23
A-1110 Wien

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Geschäftsführer: Luka Matic

Unternehmensgegenstand: Betrieb einer digitalen B2B-Handelsplattform für den Handel mit Paletten, Baustoffen und verwandten Produkten

Firmenbuchnummer: FN 656460 h

Zuständiges Gericht: Handelsgericht Wien

UID Nr.: ATU82455157

 

Tel:  

E-Mail Adresse: office@daap.eu

Web: www.daap.eu

Aufsichtsbehörde: Magistratisches Bezirksamt für den 11. Bezirk

Mitglied Wirtschaftskammer: WKO, WKW

Anzuwendende Rechtsvorschriften: GewO (www.ris.bka.gv.at)